KgAS-Zentrum werden

Autorisierung als KgAS - Schulungseinrichtung

Alle ambulanten Schulungszentren, die das KgAS-Programm anwenden, müssen eine Zertifizierung ihrer Einrichtung der KgAS (bis 2008) oder der AGA (seit 2009) aufweisen und den dafür verlangten Qualitätsansprüchen genügen. KgAS-Schulungseinrichtungen müssen beim Vorstand gelistet und von diesem zur Nutzung des Programm-Handbuchs autorisiert worden sein. Dazu ist es notwendig, dass mindestens zwei Trainer der Einrichtung an einer Akademie der KgAS

  • Adipositasakademie Nord, Westerland/Sylt
  • Adipositasakademie Luftikurs, Osnabrück
  • Adipositasakademie Baden-Württemberg, Wangen i. A.

ausgebildet wurden. Diese Autorisierung ist darüber hinaus an eine Mitgliedschaft mindestens zweier Trainer in der KgAS e.V. gebunden. Alle Einrichtungen, die nach dem KgAS-Programm schulen, müssen als Qualitätssicherungsmaßnahme an der externen APV-Auswertung teilnehmen. Darüber hinaus werden sie einmal jährlich in einer KgAS-internen APV-Auswertung erfasst.
Schulungseinrichtungen, die im Aufbau befindlich sind, müssen sich verpflichten, die Zertifizierung bei der AGA binnen 2 Jahren zu beantragen.
Der Antrag auf Autorisierung als KgAS-Schulungseinrichtung ist beim Vorstand der KgAS mit der Einreichung der entsprechenden Unterlagen zu stellen.

Rehabilitationskliniken, die Kinder und Jugendliche mit Adipositas und deren Familien behandeln, können eine Autorisierung als KgAS® - Schulungseinrichtung erhalten, wenn folgende Punkte erfüllt sind:

  • Vorliegen Zertifizierung der Einrichtung durch die KgAS (bis 2008) oder die AGA (seit 2009) und Erfüllung der dafür im „Trainermanual – Leichter, aktiver, gesünder“ für KgAS-Adipositasschulungen im Reha-Setting verlangten Qualitätsansprüche.
  • Listung der Klinik als KgAS® - Schulungseinrichtung beim Vorstand der KgAS.
  • Mindestens zwei Adipositas-Trainer der Klinik wurden an einer Adipositasakademie der KgAS (Adipositasakademie Nord, Westerland/Sylt, Adipositasakademie Luftikurs, Osnabrück, Adipositasakademie Baden-Württemberg, Wangen i. A.) ausgebildet.
  • Mindestens zwei Trainer der Klinik sind Mitglieder der KgAS e.V.
  • Die Klinik evaluiert die Ergebnisqualität ihrer Adipositasschulungen in geeigneter Weise.

Der Antrag auf Autorisierung als KgAS-Schulungseinrichtung „Reha“ ist beim Vorstand der KgAS mit der Einreichung der entsprechenden Unterlagen zu stellen.

Schulungseinrichtungen der KgAS können auch Hospitationszentren sein.